Presseausweis

Zur Erleichterung der journalistischen Arbeit bietet der Verband bayerischer Jungjournalisten e. V. (VBJJ) seinen Mitgliedern die Ausstellung des Presseausweises an. Er dient als Legitimation gegenüber:

  • Polizei
  • Behörden
  • Messegesellschaften
  • sonstige Organisationen

Voraussetzung für Presseausweis

Voraussetzung für die Beantragung ist die hauptberufliche journalistische Tätigkeit. Der Nachweis erfolgt durch Veröffentlichungen (Zeitung, Zeitschrift, Onlinemedium, Radio oder Fernsehen) aus den letzten sechs Monaten. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 15 Euro und der Ausweis ist ein Kalenderjahr gültig.

Die Formulare für die Beantragung des Presseausweises erhältst Du unter mail (at) vbjj (dot) de